Nordsyrien, 28. November 2018 – Die kurdischen Volks- und Frauenverteidigungseinheiten (Yekîneyên Parastina Gel / Yekîneyên Parastina Jin, YPG/YPJ) machen wieder Schlagzeilen. Sie kämpfen erfolgreich zusammen mit der Internationalen Koalition gegen den Islamischen Staat im Osten Syriens. Der IS versucht dort durch immer neue Angriffswellen das Vorrücken der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) auf seine letzte Bastion in Nordostsyrien, die Kleinstadt Hajiin, zu verzögern.
Deutschland am selben Tag – Hier ist die Anteilnahme am Kampf der Volksverteidigungseinheiten groß. In Solidarität mit der YPG/YPJ werden auf Demonstrationen deren Fahnen getragen, ihre Symbole werden zu Tausenden auf Facebook geteilt. Millionen von Menschen in Deutschland wissen, dass es die bewaffneten Kräfte der PKK waren, die im Sommer 2014 durch ihren Einsatz gegen den Islamischen Staat einen Völkermord an der ezidischen Bevölkerung in Shengal verhinderten. Das Polizeipräsidium Berlins verbietet für die am 1. Dezember in Berlin organisierte bundesweite Demo unter dem Motto „Der Wunsch nach Freiheit lässt sich nicht verbieten – Gemeinsam gegen Polizeigesetze, PKK-Verbot und Nationalismus” Fahnen der YPG und YPJ. Fahnen der PKK und Öcalan-Bilder sind sowieso verboten.
Mit ihrem Auflagenbescheid für die Demonstration wird unser Aufruf nur bestätigt: Mithilfe des PKK-Verbots versucht die Bundesregierung seit 25 Jahren eine wichtige demokratische Kraft im eigenen Land mundtot zu machen. Wir lassen uns von diesem Verbot nicht einschüchtern und rufen alle Demokratinnen und Demokraten dazu auf, an der Demonstration teilzunehmen, um mit einer großen Teilnehmerzahl den YPG/YPJ und der PKK für die Befreiung vom IS und dem Kampf gegen den Faschismus zu danken.
Wir finden es auch bezeichnend, dass in dem Auflagenbescheid unsere Demo, die sich gegen Polizeigesetze, PKK-Verbot und Nationalismus richtet und diese drei Themenfelder explizit zusammenführen möchte, als eine „PKK-Demonstration“ abgetan wird. Wir möchten deshalb betonen, dass wir einen untrennbaren Zusammenhang zwischen dem PKK-Verbot, dem Rechtsruck und den Polizeigesetzen sehen. An der kurdischen Bewegung wird seit Jahren das ausprobiert, was mit den Polizeigesetzen nun Standard für alle linken, progressiven Kräfte sein wird.
Die Versammlungsbehörde des Berliner LKA erklärt in ihrem Auflagenbescheid auch noch, dass der erste öffentliche Aufruf für unsere Demo im kurdischen Block auf der #unteilbar-Demonstration gehalten wurde.
In diesem Sinne: Wir lassen uns nicht spalten. Wir stehen zusammen. Wir sind #unteilbar!
1. Dezember, 12 Uhr, Spandauer Straße/Ecke Rathausstraße am S/U-Bahnhof Alexanderplatz, Berlin
Alles, was ihr zur Demo wissen müsst: https://wunschnachfreiheit.wordpress.com/2018/11/24/zum-stand-der-vorbereitungen-der-demonstration-am-1-dezember/